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Fahrwegrecht auf der Zufahrtsstrasse zum Herrschaftshaus" gemäss Art. 744 Abs. 2 ZGB auch auf dem abparzellierten Grundstück Nr. 1096 der Beschwerdegegner ruhen kann

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6. Dez. 10

Sachenrecht

5A 489/2010/II. zivilrechtliche Abteilung/Sachenrecht/Lucerne·DE·15 min·1
Abweisung